GEWAG Aktuell

Im Fokus

Mängelrügen

Pauschale Zurückweisungen eingehender Mängelrügen wegen Masseunzulänglichkeit haben unter Umständen erheblichen Masseverlust zur Folge.

 

Meist gründet die weitere Vorgehensweise darin, dass der Auftraggeber die Aufrechnung der gesamten Barsicherheitsleistung für Mängelbeseitigungen erklärt.

 

Unsere Erfahrungen zeigen, dass etwa 70 Prozent aller behaupteten Mängelbeseitigungskosten völlig ungerechtfertigt sind bzw. überhöht gegengerechnet werden.

 

Wir prüfen Mängelanzeigen, widerlegen unberechtigte Aufrechnungen und sichern der Masse bares Geld.

 

Setzen Sie sich für nähere Informationen mit uns in Verbindung.

Kontakt

04. April 2012

GEWAG verlegt Unternehmenszentrale

nach Brandenburg

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05. Januar 2011

GEWAG beendet Geschäftsjahr 2010 mit

hervorragenden Ergebnissen

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22. November 2010

Wartungsarbeiten an unserer Homepage

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21. September 2010

Gewährleistungsverpflichtung für Tectum-Tower
in Frankfurt am Main an GEWAG übertragen

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